Urheberrecht

Jahrespressekonferenz 2009 der GEMA in Berlin

Anlässlich der Jahrespressekonferenz der GEMA präsentierte der Vorstandsvorsitzende Dr. Harald Heker im Berliner Hauptstadtbüro die wichtigsten Daten des Geschäftsberichts 2008.

Der Gesamtertrag der GEMA für ihre Rechteinhaber aus aller Welt betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR 823,0 Mio. Dies bedeutet einen Rückgang um EUR 26,6 Mio. (3,1 %) gegenüber dem Vorjahr.

Die Abschwächung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2008, die Mitte September in eine weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise mündete, führte auch in Deutschland dazu, dass in den letzten Monaten des Jahres insbesondere die Exportwirtschaft von erheblichen Rückgängen der Umsätze und noch stärker des Auftragseingangs betroffen war.


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Urheberrechtsreform: Am 1. Januar 2009 droht vielen Musikern ein böses Erwachen

Viele Musiker wissen noch nicht, was ihnen ab kommenden Januar blüht: Wer zwischen dem 1. Januar 1966 und dem 1. Januar 2008 die uneingeschränkten Nutzungsrechte an seinen Songs an Lizenznehmer verkauft hat, konnte sich bis dato auf einen gesetzlichen Schutz vor unkalkulierbaren Entwicklungen in der Medienwelt verlassen. Nutzungsrechte für unbekannte Nutzungsarten wurden vom Urheber demnach nicht automatisch auf den Lizenznehmer übertragen.

Musiker, die beispielsweise 1975 die Nutzungsrechte an einem Song in vollem Umfang an einen Lizenznehmer abtraten, konnten trotz unveränderter Lizenzverträge über die spätere Verwertung ihres Songs im Internet oder als Klingelton noch selbst entscheiden. Dieser Schutz wurde durch die Anfang dieses Jahres in Kraft getretene Urheberrechtsreform nun zunichte gemacht.

Alle Nutzungsrechte werden per Gesetz rückwirkend für alle im Zeitpunkt des Abschlusses des Lizenzvertrags noch unbekannten Nutzungsarten mit dem Jahreswechsel automatisch auf den Lizenznehmer übertragen.


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Bundesgerichtshof zum Tonträger-Sampling

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass bereits derjenige in die Rechte des Tonträgerherstellers eingreift, der einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnimmt.

Die Kläger sind Mitglieder der Musikgruppe Kraftwerk. Diese veröffentlichte im Jahre 1977 einen Tonträger, auf dem sich unter anderem das Stück ›Metall auf Metall‹ befindet. Die Beklagten zu 2 und 3 sind die Komponisten des Titels ›Nur mir‹, den die Beklagte zu 1 mit der Sängerin Sabrina Setlur auf im Jahre 1997 erschienenen Tonträgern eingespielt hat.

Dabei haben die Beklagten eine etwa zwei Sekunden lange Rhythmussequenz aus dem Titel ›Metall auf Metall‹ elektronisch kopiert ("gesampelt") und dem Titel ›Nur mir‹ in fortlaufender Wiederholung unterlegt. Die Kläger meinen, die Beklagten hätten damit ihre Rechte als Tonträgerhersteller verletzt. Sie haben die Beklagten auf Unterlassung, Feststellung ihrer Schadensersatzpflicht, Auskunftserteilung und Herausgabe der Tonträger zum Zwecke der Vernichtung in Anspruch genommen.


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GEMA klagt gegen Kommissionsentscheidung

Die GEMA hat am 30. September beim Europäischen Gericht erster Instanz in Luxemburg eine Anfechtungsklage gegen die Untersagungsverfügung der EG-Kommission vom 16. Juli 2008 in der Sache COMP/C2/38.698 - CISAC eingereicht. Zugleich hat sie beantragt, den Vollzug der Kommissionsentscheidung auszusetzen, bis das Gericht über die Klage in der Hauptsache entscheidet.

In ihrer Entscheidung wirft die EG-Kommission der GEMA und 23 anderen europäischen Verwertungsgesellschaften in erster Linie eine wettbewerbswidrige Verhaltensabstimmung im Rahmen des Abschlusses von Gegenseitigkeitsverträgen für die Bereiche Online, Satellitenübertragung und Kabelweitersendung vor.

Als Beleg einer solchen verbotenen Verhaltensabstimmung sieht die Kommission den Umstand an, dass praktisch alle Verwertungsgesellschaften ihr eigenes Repertoire zur Wahrnehmung im Ausland an die jeweiligen nationalen Verwertungsgesellschaften territorial beschränkt auf deren jeweiliges Verwaltungsgebiet übertragen.


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Tipps zum neuen Urheberrecht: Was beim Brennen erlaubt ist

BITKOM, Logo

Der Bundesrat hat am Freitag das neue Urheberrecht gebilligt; es gilt ab Anfang 2008. Freunde selbst gebrannter CDs müssen dabei weiter einige Regeln beachten, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Dennoch: „Auch nach dem neuen Gesetz sind Musikmischungen für gute Freunde oder für private Feiern erlaubt“, sagt Prof. Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM). Der Hightech-Verband informiert, was im Detail zu berücksichtigen ist.

Alle Rechte liegen weiter beim Urheber eines Werks, zum Beispiel einem Musiker oder dem Rechteinhaber. Privatkopien werden lediglich geduldet – ein Recht darauf gibt es weder nach dem derzeit geltenden noch nach dem künftigen Gesetz. Wer sich an die folgenden Regeln hält, muss aber kein schlechtes Gewissen haben: Im Preis für CD- und DVD-Brenner sowie Rohlinge sind Urheberrechtsabgaben enthalten, die über Verwertungsgesellschaften an Künstler oder Musikverlage fließen. Wer zu Hause CDs kopiert, zahlt also auch Geld an die Urheber.


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