Einstweilige Verfügung: Leipzig muss weiter Musikverlag Hinrichsen warten

Eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 2. Juli 2008 untersagt der Hinrichsen Foundation, London, den neu gegründeten Musikverlag ›Edition Hinrichsen GmbH‹ in Leipzig zu betreiben.

Der Verlag sollte die Tradition der Hinrichsen Familie im Musikwesen in Leipzig (Edition Peters) fortführen. Die Peters Edition Ltd., London, und die Mitglieder der Familie Hinrichsen sehen sich gezwungen, die für den 18. September 2008 geplante Geschäftseröffnung im traditionsreichen C.F. Peters-Haus in der Talstraße 10 abzusagen. Über die weitere Zukunft der Firma soll baldmöglichst entschieden werden.

Die Gerichtsentscheidung wurde von Claudia Petschull erwirkt, die wie die Hinrichsen Foundation Kommanditistin der C.F. Peters GmbH & Co. KG in Frankfurt am Main ist und sich auf ein Wettbewerbsverbot beruft. Sie ist Erbin von Dr. Johannes Petschull, dem ehemaligen Geschäftsführer und Miteigentümer der C.F. Peters GmbH & Co. KG. Er hatte den Leipziger Peters-Verlag während der NS-Zeit erworben. Viele Mitglieder der Familie Hinrichsen sind in dieser Zeit ums Leben gekommen; einige konnten Deutschland verlassen.


Die Edition Hinrichsen GmbH sollte als deutsche Verlagstochter die von den Hinrichsen-Söhnen Max und Walter 1937 in London und 1948 in New York gegründeten Musikverlagshäuser unterstützen. Beschäftigt werden sollten auch ehemalige Musikwissenschaftler der C.F. Peters in Leipzig, die 1993 entlassen worden waren. Leipzig war früher der Stammsitz der Hinrichsen-Familie und des von ihnen maßgeblich geprägten, weltweit bedeutenden Musikverlags.

"Wir bedauern es außerordentlich, dass Frau Petschull diese gerichtliche Verfügung erwirkt hat. Damit hat sie wahrscheinlich die Chance zerstört, in Leipzig ein neues Kapitel der Hinrichsen-Geschichte zu schreiben", so Nicholas Riddle, Geschäftsführer der Edition Hinrichsen GmbH.

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